Handels- & Gesellschaftsrecht

Achtung: Betrügerische Kostenrechnungen nach Handelsregistereintragungen

Vorsicht vor gefälschten Rechnungen im Zusammenhang mit Ihrer Handelsregistereintragung!

Nach der Eintragung einer GmbH oder einer anderen Gesellschaft im Handelsregister erhalten Unternehmen immer wieder postalisch versandte, gefälschte Kostenrechnungen. Betrüger nutzen die zeitnahe Veröffentlichung neuer Registereintragungen gezielt aus, um Gesellschaften zur Zahlung vermeintlicher Registergebühren zu bewegen. Die Schreiben wirken häufig amtlich und sind teilweise nur schwer von echten Kostenrechnungen zu unterscheiden.

Woran erkennen Sie mögliche Betrugsversuche?

Prüfen Sie jede Rechnung sorgfältig, bevor Sie eine Zahlung veranlassen. Achten Sie insbesondere auf folgende Auffälligkeiten:

  • Ungewöhnlich hohe Gebühren: Gefälschte Rechnungen fordern häufig Beträge zwischen 500 und 1.000 Euro oder mehr. Die regulären Gebühren für die Eintragung einer GmbH mit Bareinlagen einschließlich der Bereitstellung zum Abruf betragen beispielsweise insgesamt 300 Euro. Je nach Einzelfall können abweichende Gebühren anfallen.
  • Unbekannte Absender oder falsche Behördenbezeichnungen: Prüfen Sie genau, wer die Rechnung ausgestellt hat und ob die angegebene Behörde tatsächlich für die Abrechnung zuständig ist.
  • Auffällige Bankverbindungen: Prüfen Sie den Zahlungsempfänger und die angegebene Kontoverbindung sorgfältig. Verlassen Sie sich dabei jedoch nicht allein auf eine deutsche IBAN oder einen plausibel erscheinenden Empfängernamen. Betrüger verwenden inzwischen auch deutsche IBANs und können unter bestimmten Umständen durch die Nutzung entsprechender Kontomodelle täuschend echt wirkende Empfängerangaben verwenden. Eine deutsche IBAN oder ein scheinbar passender Empfängername sind daher kein verlässlicher Beleg für die Echtheit der Rechnung.
  • Sprachliche und formale Fehler: Falsche Satzzeichen, Rechtschreibfehler, ungewöhnliche Formulierungen oder fehlerhafte Behördenbezeichnungen können Hinweise auf eine Fälschung sein.
  • Ungewöhnlicher Zahlungsdruck: Seien Sie besonders vorsichtig, wenn kurze Zahlungsfristen gesetzt oder weitreichende Konsequenzen für den Fall einer Nichtzahlung angedroht werden.

Sie haben eine verdächtige Rechnung erhalten?

Bitte überweisen Sie den geforderten Betrag im Zweifelsfall nicht ungeprüft.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung einer erhaltenen Kostenrechnung. Senden Sie uns hierzu einfach ein Foto oder einen Scan des Schreibens per E-Mail an info@rae-wirmer.de. Wir prüfen die vorgelegten Angaben und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob Anhaltspunkte für eine betrügerische Rechnung bestehen.

So können Sie vermeiden, dass Ihre Gesellschaft Opfer einer solchen Betrugsmasche wird.

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Wir begleiten Sie von der Unternehmungsgründung bis zur Veräußerung oder Auflösung.

  • Beratung bei der richtigen Rechtswahl
  • Entwurf von Verträgen und Satzungen

  • Unternehmenskauf und -verkauf

  • Rechtsformänderungen und Umwandlungen

  • Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern

Beispiel Notarkostenrechnung GmbH-Gründung:

Einpersonen-Gesellschaft und Bestellung eines Geschäftsführer – Gründungsprotokoll:

KV 21100 Beurkundungsverfahren (Gründung), §§ 97, 105, 106 Geschäftswert: 30.000,00 € – 250,00 €

KV 21200 Beurkundungsverfahren § 36 Abs. 1 Geschäftswert: 30.000,00 € – 125,00 € (GF-Bestellung)

KV 22110 Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) § 112 Geschäftswert: 60.000,00 €- 96,00 €

KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w) – 8,50 €

KV 32002 Dokumentenpauschale (Datei) – 7,50 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €

Zwischensumme netto – 508,50 €


Anmeldung zum Handelsregister:

KV 24102 Fertigung eines Entwurfs (HR-Anmeldung) §§ 119, 92 Abs. 2, 105, 106 Geschäftswert: 30.000,00 € – 62,50 €

KV 22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 112 Geschäftswert: 30.000,00 € – 37,50 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €

Zwischensumme netto – 628,50 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 % – 119,42 €

Gesamtbetrag – 747,92 €


Zweipersonen-Gesellschaft mit Bestellung eines oder mehreren Geschäftsführer – Gründungsprotokoll:

KV 21100 Beurkundungsverfahren (Gründung)

§§ 97, 108, 105 Geschäftswert: 60.000,00 € (30.000 € für die Gründung und 30.000 € für den Bestellungsbeschluss des Geschäftsführers) – 384,00 €

KV 22110 Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) § 112 Geschäftswert: 60.000,00 € – 96,00 €

KV 32001 Dokumentenpauschale (45 Seiten, s/w) – 7,40 €

KV 32002 Dokumentenpauschale (1 Datei, 17 Seiten) – 8,00 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €

Zwischensumme netto – 522,40 €


Anmeldung zum Handelsregister:

KV 24102 Fertigung eines Entwurfs (HR-Anmeldung) §§ 119, 92 Abs. 2, 105, 106 Geschäftswert: 30.000,00 € – 62,50 €

KV 22200 Betreuungsgebühr § 113 Geschäftswert: 30.000,00 € – 62,50 €

KV 22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 112 Geschäftswert: 30.000,00 € – 37,50 €

KV 32001 Dokumentenpauschale (18 Seiten, s/w) – 2,70 €

KV 32002 Dokumentenpauschale (2 Dateien,14 Seiten) – 7,00 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €

Zwischensumme netto – 717,95 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 % – 136,41 €

Gesamtbetrag – 854,36 €



Bei der Gründung und auch bei der Kapitalaufbringung gibt es große Unterschiede zwischen den gesetzlich vorgegebenen Unternehmensformen. Eine GmbH erfordert eine Kapitaleinlage in Form des Stammkapitals in einer Höhe von wenigstens 25.000 Euro, die bei Anmeldung zur Hälfte einbezahlt sein muss. Andere Kapitalgesellschaften wie die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränk), welche umgangssprachlich auch „Mini-GmbH“ genannt wird, können hingegen mit einem wesentlich geringeren Stammkapital gegründet werden. Jedoch ist zu beachten, dass bei der UG 25% des unternehmerischen Gewinns eines Geschäftsjahres in der Gesellschaft verbleiben muss und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf.

Die Haftung ist ein wesentlicher Aspekt bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Anders als Personengesellschaften haften die Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) nur in besonderen Ausnahmefällen mit dem persönlichen Vermögen. Dies insbesondere dann, wenn ihnen ein persönliches individuelles Fehlverhalten vorzuwerfen ist, wie die verspätete Insolvenzanmeldung oder die Nichtveröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger.

Ein weiterer wesentlichen Aspekt ist die Steuerfrage. Sowohl die Versteuerung des Unternehmensgewinns als auch die Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter, Körperschaftssteuern und Einkommensteuern sollten im Vorfeld bedacht werden.

Eintragung in das Handelsregister

Das Handelsregister ist eine zentrale Datenbank für registrierte Unternehmen in Deutschland. Die Einträge erfolgen seit 2007 vollständig elektronisch. Im Handelsregister sind alle öffentlichen Dokumenten eines Unternehmens wie Gründungsdatum oder Gesellschafterlisten einsehbar. Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen unterteilt: Abteilung A (HRA) und Abteilung B (HRB). Handelsregister Abteilung A listet alle Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine auf. Abteilung B des Registers umfasst die Kapitalgesellschaften.

Jedes Unternehmen, das nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb darstellt, muss sich ins Handelsregister eintragen lassen. Lediglich Kleingewerbe, die nach § 1 Abs. 2 HGB nicht der Regelung für Kaufleute unterliegen, sind von der Pflicht ausgenommen. Eintragungen, Änderungen und Löschung müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form gem. § 12 Abs. 1 HGB erfolgen. Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro Zwangsgeld bestraft werden (§ 14 Abs. 2 HGB).

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