Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir begleiten Sie von der Unternehmungsgründung bis zur Veräußerung oder Auflösung.
- Beratung bei der richtigen Rechtswahl
Entwurf von Verträgen und Satzungen
Unternehmenskauf und -verkauf
Rechtsformänderungen und Umwandlungen
Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern
Beispiel Notarkostenrechnung GmbH-Gründung:
Einpersonen-Gesellschaft und Bestellung eines Geschäftsführer – Gründungsprotokoll:
KV 21100 Beurkundungsverfahren (Gründung), §§ 97, 105, 106 Geschäftswert: 30.000,00 € – 250,00 €
KV 21200 Beurkundungsverfahren § 36 Abs. 1 Geschäftswert: 30.000,00 € – 125,00 € (GF-Bestellung)
KV 22110 Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) § 112 Geschäftswert: 60.000,00 €- 96,00 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w) – 8,50 €
KV 32002 Dokumentenpauschale (Datei) – 7,50 €
KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €
Zwischensumme netto – 508,50 €
Anmeldung zum Handelsregister:
KV 24102 Fertigung eines Entwurfs (HR-Anmeldung) §§ 119, 92 Abs. 2, 105, 106 Geschäftswert: 30.000,00 € – 62,50 €
KV 22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 112 Geschäftswert: 30.000,00 € – 37,50 €
KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €
Zwischensumme netto – 628,50 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 % – 119,42 €
Gesamtbetrag – 747,92 €
Zweipersonen-Gesellschaft mit Bestellung eines oder mehreren Geschäftsführer – Gründungsprotokoll:
KV 21100 Beurkundungsverfahren (Gründung)
§§ 97, 108, 105 Geschäftswert: 60.000,00 € (30.000 € für die Gründung und 30.000 € für den Bestellungsbeschluss des Geschäftsführers) – 384,00 €
KV 22110 Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) § 112 Geschäftswert: 60.000,00 € – 96,00 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (45 Seiten, s/w) – 7,40 €
KV 32002 Dokumentenpauschale (1 Datei, 17 Seiten) – 8,00 €
KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €
Zwischensumme netto – 522,40 €
Anmeldung zum Handelsregister:
KV 24102 Fertigung eines Entwurfs (HR-Anmeldung) §§ 119, 92 Abs. 2, 105, 106 Geschäftswert: 30.000,00 € – 62,50 €
KV 22200 Betreuungsgebühr § 113 Geschäftswert: 30.000,00 € – 62,50 €
KV 22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 112 Geschäftswert: 30.000,00 € – 37,50 €
KV 32001 Dokumentenpauschale (18 Seiten, s/w) – 2,70 €
KV 32002 Dokumentenpauschale (2 Dateien,14 Seiten) – 7,00 €
KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €
Zwischensumme netto – 717,95 €
KV 32014 Umsatzsteuer 19 % – 136,41 €
Gesamtbetrag – 854,36 €
Bei der Gründung und auch bei der Kapitalaufbringung gibt es große Unterschiede zwischen den gesetzlich vorgegebenen Unternehmensformen. Eine GmbH erfordert eine Kapitaleinlage in Form des Stammkapitals in einer Höhe von wenigstens 25.000 Euro, die bei Anmeldung zur Hälfte einbezahlt sein muss. Andere Kapitalgesellschaften wie die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränk), welche umgangssprachlich auch „Mini-GmbH“ genannt wird, können hingegen mit einem wesentlich geringeren Stammkapital gegründet werden. Jedoch ist zu beachten, dass bei der UG 25% des unternehmerischen Gewinns eines Geschäftsjahres in der Gesellschaft verbleiben muss und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf.
Die Haftung ist ein wesentlicher Aspekt bei der Wahl der richtigen Unternehmensform. Anders als Personengesellschaften haften die Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) nur in besonderen Ausnahmefällen mit dem persönlichen Vermögen. Dies insbesondere dann, wenn ihnen ein persönliches individuelles Fehlverhalten vorzuwerfen ist, wie die verspätete Insolvenzanmeldung oder die Nichtveröffentlichung von Bilanzen im Bundesanzeiger.
Ein weiterer wesentlichen Aspekt ist die Steuerfrage. Sowohl die Versteuerung des Unternehmensgewinns als auch die Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter, Körperschaftssteuern und Einkommensteuern sollten im Vorfeld bedacht werden.
Eintragung in das Handelsregister
Das Handelsregister ist eine zentrale Datenbank für registrierte Unternehmen in Deutschland. Die Einträge erfolgen seit 2007 vollständig elektronisch. Im Handelsregister sind alle öffentlichen Dokumenten eines Unternehmens wie Gründungsdatum oder Gesellschafterlisten einsehbar. Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen unterteilt: Abteilung A (HRA) und Abteilung B (HRB). Handelsregister Abteilung A listet alle Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine auf. Abteilung B des Registers umfasst die Kapitalgesellschaften.
Jedes Unternehmen, das nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb darstellt, muss sich ins Handelsregister eintragen lassen. Lediglich Kleingewerbe, die nach § 1 Abs. 2 HGB nicht der Regelung für Kaufleute unterliegen, sind von der Pflicht ausgenommen. Eintragungen, Änderungen und Löschung müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form gem. § 12 Abs. 1 HGB erfolgen. Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro Zwangsgeld bestraft werden (§ 14 Abs. 2 HGB).
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