Ihre Notare für Immobilien

Wir unterstützt Sie bei allen rechtlichen Vorgängen rund um die Immobilie, in denen die Mitwirkung eines Notars erforderlich ist; dies ist beispielsweise der Fall bei(m)

  • der Schenkung einer Immobilie, etwa an den Ehepartner oder die (Enkel-)Kinder

  • der Einbringung von Immobilien in bestehende und/oder noch zu gründende Gesellschaften

  • Verkauf eines Grundstück oder einer Eigentumswohnung
  • der Bestellung oder Löschung von Nießbrauchrechten, Wohn- und Wohnungsrechten, Geh- und Fahr- und Leitungsrechten, Ankaufs- und Vorkaufsrechten

  • der Aufteilung einer Immobilie nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • der Bestellung oder Löschung einer Grundschuld oder Hypothek

Wozu benötigen Sie einen Notar für Immobilien?

Der Gesetzgeber sieht für viele Rechtsgeschäfte und Erklärungen rund um die Immobilie die notarielle Beurkundung als Voraussetzung für deren rechtliche Wirksamkeit vor. Der Notar hat die Aufgabe, die Ausgestaltung dieser Rechtsgeschäfte so zu fassen, dass keine der beteiligten Parteien aufgrund einer ungesicherten Vorleistung rechtlich benachteiligt wird. Hierzu hat der Notar das Verfahren rechtssicher zu gestalten und insbesondere juristisch wenig erfahrene Beteiligte umfassend zu beraten. Die notwendige Einbeziehung eines Notars dient somit im Kern der Sicherung der beteiligten Parteien vor rechtlichen Nachteilen.

Wer bestimmt den Notar bei Immobilienkäufen?

Die Bestimmung des Notars steht im Ermessen der beteiligten Parteien, hierzu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Für die Kosten des Notars haften gesetzlich alle beteiligten Parteien gesamtschuldnerisch, d.h. jeder Beteiligte haftet dem Notar für die gesamten Kosten der notariellen Tätigkeit.

Allerdings finden sich in allen notariellen Urkunden Bestimmungen zur Verteilung der Kosten. Üblich ist dabei, dass der Käufer die Kosten trägt, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Löschung für die im Interesse des Verkäufers eingetragenen Rechte, etwa die Löschung der Grundschulden der ihn finanzierenden Bank im Grundbuch, entstehen.

Notarkosten beim Immobilienkauf

Die Notarkosten beim Immobilienkauf sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Kosten des Notars bestimmen sich nach dem Wert des Vertragsgegenstands, also in der Regel nach der Höhe des Kaufpreises. In diesen Kosten sind bereits alle vom Notar durchzuführenden notariellen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf enthalten.

Hier ein Beispiel für eine Notarkostenrechnung für einen Grundstückskaufvertrag mit einem Kaufpreis in Höhe von 500.000 €:

KV 21100 Beurkundungsverfahren § 97 Geschäftswert: 500.000,00 – 1.870,00 €

KV 22200 Betreuungsgebühr § 113 Geschäftswert: 500.000,00 € – 467,50 €

KV 32001 Dokumentenpauschale (s/w) – 12,50 €

KV 32005 Post- und Telekommunikationspauschale – 20,00 €

KV 32015 Grundbuchauszug – 8,00 €

Zwischensumme netto – 2.378,00 €

KV 32014 Umsatzsteuer 19 % – 451,82 €

Gesamtbetrag – 2.829,82 €

Rechtsanwalt für Immobilien und Wohnrecht

Wir beraten Sie sowohl im öffentlichen Baurecht als auch im privaten Bau- und Architektenrecht. Neben dem Werkvertragsrecht beraten wir dabei auch in den Nebengesetzen wie der VOB/B, HOAI, MaBV und WEG. Dabei vertreten wir neben Privatpersonen auch mittelständische und global tätige Unternehmen.

  • Beratung und Gestaltung von Bauwerkverträgen
  • Bauträgerverträge
  • Architektenhaftung
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelbeseitigungs- oder Schadensersatzansprüchen
  • Gerichtliche Vertretung

Unser Team in Frankfurt am Main steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular, E-Mail oder per Telefon.

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